AVC
Hassiaweg 3

63667 Nidda
Tel. +49 (0)6043 45 24

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Häufige Fragen

Die Höhe der Patenschaftsbeiträge richtet sich nach dem jeweiligen Projekt.  Nehemia arbeitet sehr effizient. Abgesehen von einem geringen Verwaltungskostenanteil (unter 10%) kommen die Patenschaftsbeiträge voll dem jeweiligen Projekt zugute.

 

Zur Zahlung der Patenschaftsbeiträge können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen oder einen Dauerauftrag einrichten.

 

Die Möglichkeit, mit einem Kind in Briefkontakt einzutreten besteht nur bei persönlichen Patenschaften und von Projekt zu Projekt unterschiedlich. Bitte fragen Sie uns. Grundsätzlich sollte ein Brief in der jeweiligen Landessprache verfasst sein und an uns geschickt werden. Wir kümmern uns um die bestmögliche Weiterleitung.

 

Von Geschenken in Form von Päckchen oder Geldsendungen bitten wir aus folgenden Gründen ganz abzusehen:

 

  • in vielen Ländern ist der Postweg sehr unsicher  
  • Sachgeschenke unterliegen den jeweiligen Zoll- und Einfuhrbestimmungen (evtl. entstehen erhebliche Kosten)
  • kein Kind innerhalb eines Projektes soll »privilegiert« werden

 

Wollen Sie Ihrem Patenkind über den Patenschaftsbeitrag hinaus etwas Gutes tun, können Sie eine zweckgebunden Spende überweisen. Diese wird ohne Abzüge weitergeleitet und kommt allen Kindern des Projektes -also auch Ihrem Patenkind- zugute.

 

Die Beendigung einer Patenschaft Ihrerseits ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Wir bitten jedoch um rechtzeitige schriftliche Mitteilung.

 

Aktuelle Informationen über Ihr Patenschaftsprojekt erhalten Sie durch unsere Zeitschrift und unseren Rundbrief. In regelmäßigen Abständen versenden wir auch Rundbriefe aus den einzelnen Projekten.

 

Zu Beginn eines Jahres im Februar erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung zur steuerlichen Geltendmachung der gezahlten Spenden.

Deshalb bitten wir Sie, uns im Falle einer Änderung Ihrer Anschrift rechtzeitig zu informieren. Ein Hinweis auf andere Änderungen der Kontaktdaten wie Telefonnummer, Mail-Adresse oder -bei erteilter Einzugsermächtigung- der Bankverbindung, erleichtert die Arbeit.